Mitglied werden

Aufgenommen werden können:

  • als eingetragene gemeinnützige Vereine bzw. gGmbHs geführte Jazzclubs im Lande Baden-Württemberg,
  • deren Satzungszweck die ganz überwiegende, nachhaltige Förderung von Jazz festschreibt und
  • die insbesondere für baden-württembergische Musiker einschließlich der Nachwuchsmusiker Auftrittsmöglichkeiten schaffen.

 

Weitere Voraussetzungen sind:

  • eine mindestens dreijährige aktive Tätigkeit des Vereins und
  • die Unterstützung des Vereins durch seine Heimatgemeinde.

 

Folgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen:

  • Satzung des Vereins
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Programme und Zeitungsartikel, die eine mindestens dreijährige aktive Tätigkeit belegen
  • Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
  • Abrechnung über das vorangegangene Geschäftsjahr
  • Nachweis über KSK-Zahlungen

 

Wie ist die Aufnahme zu beantragen?

  • Jeder Aufnahme-Antrag ist schriftlich postalisch oder per E-Mail an den Vorstand zu richten:

 

Jazzverband Baden-Württemberg e.V.
Kernerstraße 2A
70182 Stuttgart
info@jazzbuero-bw.de