Aufgenommen werden können:
- als eingetragene gemeinnützige Vereine bzw. gGmbHs geführte Jazzclubs im Lande Baden-Württemberg,
- deren Satzungszweck die ganz überwiegende, nachhaltige Förderung von Jazz festschreibt und
- die insbesondere für baden-württembergische Musiker einschließlich der Nachwuchsmusiker Auftrittsmöglichkeiten schaffen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- eine mindestens dreijährige aktive Tätigkeit des Vereins und
- die Unterstützung des Vereins durch seine Heimatgemeinde.
Folgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen:
- Satzung des Vereins
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Programme und Zeitungsartikel, die eine mindestens dreijährige aktive Tätigkeit belegen
- Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
- Abrechnung über das vorangegangene Geschäftsjahr
- Nachweis über KSK-Zahlungen
Wie ist die Aufnahme zu beantragen?
- Jeder Aufnahme-Antrag ist schriftlich postalisch oder per E-Mail an den Vorstand zu richten:
Jazzverband Baden-Württemberg e.V.
Kernerstraße 2A
70182 Stuttgart
info@jazzbuero-bw.de