Das Land fördert 2025 Jazzfestivals
Im Haushaltsjahr 2025 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Mittel für eine Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg zur Verfügung. Durch die Zuwendungen soll die Jazzszene in Baden-Württemberg und insbesondere der Auftritt von professionellen Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern aus Baden-Württemberg auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter einzelner Jazzfestivals in Baden-Württemberg.
Neu ist in diesem Jahr die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Festivals. Große Festivals (40.000 Euro Gesamtbudget und mehr) können max. 7.500 Euro, kleine Festivals (bis 40.000 Euro Gesamtbudget) max. 4.500 Euro beantragen.
Weitere Änderungen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Förderzeitraum: 15. Februar 2025 bis 14. Februar 2026
Anträge auf Zuwendungen können bis zum 25. Februar 2025 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg unter: jazz@mwk.bwl.de eingereicht werden.