Das Land fördert 2021 Jazzfestivals
Die Jazzfestivalförderung ist ein wichtiger Baustein der Jazzförderung im Land. Sie ermöglicht es den Festivals bis zu 8.000 Euro zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Damit sollen Festivalveranstalter motiviert werden, mit Musikerinnen und Musikern des Landes zusammenzuarbeiten.
Anträge schicken Sie bis 15. Februar 2021 an:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und KunstBaden-Württemberg
Referat 53
Königstr. 46
70173 Stuttgart
oder online an: Rita.Binder-Bestle@mwk.bwl.de
Antragsfrist: 15. Februar 2021
Förderzeitraum: 15. März bis 31. Dezember 2021