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    • Jazzverband und Jazzbüro Baden-Württemberg

      Seit über 30 Jahren vertritt der Jazzverband Baden-Württemberg die Interessen der Jazzclubs und Musikerinitiativen im Land. Gegründet wurde der Verband im Jahr 1986 auf eigene Initiative verschiedener Jazzclub-Betreiber mit dem Ziel mehr Auftrittsmöglichkeiten für Jazzmusiker und insbesondere für Nachwuchsmusiker zu schaffen. Mittlerweile sind über 40 Jazzclubs im Verband organisiert, die sich geographisch über ganz Baden-Württemberg verteilen (Karte).

       

      Der Jazzverband unterstützt seine Mitglieder darin, die Arbeit der meist ehrenamtlich geführten Clubs zu professionalisieren. Für seine Mitglieder hat der Jazzverband daher Rahmenverträge mit der Künstlersozialkasse und der GEMA geschlossen und ist Mitglied im Landesmusikrat und der Kunststiftung Baden-Württemberg.

       

      Der Jazzverband unterhält außerdem das Jazzbüro Baden-Württemberg, welches als Kommunikations-Plattform zwischen Akteuren der Szene und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dient und unterschiedlichste Projekte unterstützt: das seit 1987 jährlich an wechselnden Orten stattfindende Landejazzfestival. Die Abwicklung der Exportförderung, die Musiker seit 2015 beantragen können, um einen Reisekostenzuschuss für Konzerte außerhalb Baden-Württembergs zu erhalten; die Abwicklung der Clubförderung für Jazzclubs. Sowie die Koordination der Landespräsenz auf der Messe jazzhead.

    • Download der Vereinssatzung
    • Partner

    • Wir bieten

      • Beratung bei der Erstellung von Förderanträgen an das Land Baden-Württemberg
      • KSK-Ausgleichsvereinbarung
      • Gesamtvertrag mit der GEMA (20 % Rabatt)
      • Lobbyarbeit
      • Rechtliche Informationen
      • Fortbildungsveranstaltungen
      • Kostenfreie Präsentation der Clubs auf dem Gemeinschaftsstand der Jazzmesse in Bremen
      • Kooperationen mit anderen europäischen Organisationen
    • Mitglied werden

      Aufgenommen werden können:

      • als eingetragene gemeinnützige Vereine bzw. gGmbHs geführte Jazzclubs im Lande Baden-Württemberg,
      • deren Satzungszweck die ganz überwiegende, nachhaltige Förderung von Jazz festschreibt und
      • die insbesondere für baden-württembergische Musiker einschließlich der Nachwuchsmusiker Auftrittsmöglichkeiten schaffen.

      Weitere Voraussetzungen sind:

      • eine mindestens dreijährige aktive Tätigkeit des Vereins und
      • die Unterstützung des Vereins durch seine Heimatgemeinde.

      Folgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen:

      • Satzung des Vereins
      • Auszug aus dem Vereinsregister
      • Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes
      • Programme und Zeitungsartikel, die eine mindestens dreijährige aktive Tätigkeit belegen
      • Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen
      • Abrechnung über das vorangegangene Geschäftsjahr
      • Nachweis über KSK-Zahlungen

      Wie ist die Aufnahme zu beantragen?

      • Jeder Aufnahme-Antrag ist schriftlich postalisch oder per E-Mail an den Vorstand zu richten:

      Jazzverband Baden-Württemberg e.V.
      Kernerstraße 2A
      70182 Stuttgart
      info@jazzbuero-bw.de