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      Sonderförderung Marketing

      Im Haushaltsjahr 2022 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
      Baden-Württemberg einmalig Fördermittel für die anteilige Finanzierung von Marketingmaßnahmen für Jazzclubs in Baden-Württemberg zur Verfügung.

      Bewerben können Sie sich über das Onlineformular
      Förderkriterien: siehe rechte Seite

      Bewerbung: ab 10.11.2022 bis zum 31.12.2022
      Projektzeitraum: ab 10.11.2022 bis zum 31.01.2023

      Die Fördermittel wurden alle abgerufen und es können leider keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden. 

    • Marketinmaßnahmen-Sonderausschreibung_Kriterien.pdf

      Zum Onlineformular